
The Stranglers sind Legenden und das nicht zuletzt wegen ihren Megahits „Golden Brown“ oder „Always the Sun“. Ihr Können haben die vier Briten über die Jahre schon genug bewiesen – dass dieses über all die Zeit konstant auf hohem Niveau gehalten wurde ist dabei ein Meisterwerk! Und so begeistern sie bereits seit 1974 unzählige Fans und erfreuen diese auch heute noch maßlos mit ihrer Musik.
Nachdem sie in den 70-er Jahren als Punkrockband für ordentlich Radau gesorgt hatten entschieden sie sich dazu einen Imagewechsel vorzunehmen und widmen sich seither anspruchsvoller Popmusik. Die swingende Orgel und das Bassspiel von JJ. Burnel sind seit jeher ein besonderes Markenzeichen der Band und sorgt für ihren absoluten Widererkennungswert. Ihre Fans sind mindestens ebenso besonders wie die Band selbst: Über 40 Jahre Bandgeschichte sind diese immer treu geblieben – und sorgen für den konstanten Erfolg der Band!
Spielfreude, Melodienreichtum, knalliger Basssound und abgefahrene Keyboards - das ist das Geheimrezept der The Stranglers. Ihre jahrelange Erfahrung machen sie sich definitiv zu nutzen: The Stranglers wissen wie sie ihr Publikum auf der Bühne begeistern und die Menge zum Kochen bringen können!
Nachdem sie in den 70-er Jahren als Punkrockband für ordentlich Radau gesorgt hatten entschieden sie sich dazu einen Imagewechsel vorzunehmen und widmen sich seither anspruchsvoller Popmusik. Die swingende Orgel und das Bassspiel von JJ. Burnel sind seit jeher ein besonderes Markenzeichen der Band und sorgt für ihren absoluten Widererkennungswert. Ihre Fans sind mindestens ebenso besonders wie die Band selbst: Über 40 Jahre Bandgeschichte sind diese immer treu geblieben – und sorgen für den konstanten Erfolg der Band!
Spielfreude, Melodienreichtum, knalliger Basssound und abgefahrene Keyboards - das ist das Geheimrezept der The Stranglers. Ihre jahrelange Erfahrung machen sie sich definitiv zu nutzen: The Stranglers wissen wie sie ihr Publikum auf der Bühne begeistern und die Menge zum Kochen bringen können!
Quelle: Reservix